Arztpraxis und Krankenhaus gehören nicht zu den beliebten Urlaubsattraktionen. Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck schützt zwar nicht gegen Krankheiten, aber gegen hohe Behandlungskosten – weltweit bei beliebig vielen Reisen im Jahr. Der Versicherungsschutz wird von den gesetzlichen Krankenkassen bei einer Reisebuchung empfohlen.
Jubiläumsaktion
Seit 100 Jahren bietet unser Partner R+V Ihnen individuelle Versicherungs- und Vorsorgeprodukte. Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und der Kompetenz in allen Versicherungsfragen – zum Beispiel mit den 100 praktischen Versicherungstipps für Ihren Alltag
DIE AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG IM ÜBERBLICK
R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen
In Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse keine Leistungen. Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, oder bei Auslandsreisen innerhalb der EU bleiben Urlauber bei Erkrankungen oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Rücktransporte werden gar nicht übernommen. Auch privat Versicherte genießen nicht immer den für einen sorgenfreien Urlaub gewünschten Schutz im Ausland. Zudem kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung für Sie sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel einen Selbstbehalt vereinbart haben oder eine Beitragsrückerstattung möglich ist.
IHRE VORTEILE MIT DEN R+V AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNGEN
Die Auslandsreise-Krankenversicherungen der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise. Dabei sind die Ausgaben für Folgendes abgedeckt:
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Arznei- und Heilmittel
- Hilfsmittel in einfacher Ausführung (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die während der Reise erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Reparatur von Zahnersatz
- Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland
- Bestattung oder Überführung
Verreisen Sie länger, können Sie eine Verlängerung der Versicherungsdauer auf bis zu 730 Tage vereinbaren – gegen einen entsprechenden Beitrag.